Ihr Spezialist für Wohnimmobilien in München und im südöstlichen Landkreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Informationen und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir leider nicht übernehmen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.

Ist dem Angebotsempfänger eine durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Besichtigung. Danach ist der Einwand der Vorkenntnis ausgeschlossen und die volle Provision vom Angebotsempfänger zu zahlen.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns angebotenen Objektes zustande gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn unsere Tätigkeit lediglich mitursächlich für den Abschluss eines Vertrages war. Die Provision ist vom Angebotsempfänger in der im Angebot festgelegten Höhe zu zahlen.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu Bedingungen geschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf o.ä.).

Unser Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag durch aufschiebende Bedingungen zwar abgeschlossen wird, aber dann rechtlich nicht zustande kommt oder aufgelöst wird. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Bei erfolgreicher Anfechtung des Vertrags ist die Vertragspartei, die den Anfechtungsgrund gesetzt hat, uns gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.